Unser Team

GSP-Solutions: Ihr Ansprechpartner rund um Datenschutz, Mitarbeiter-Schulungen und Organisationsaufbau und das Hinweisgeberschutzgesetz / Whistle Blower Protection Law

Mein Name ist Stephan Mederski, ich bin Inhaber von GSP Solutions, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Dozent und Coach. In meiner Laufbahn habe ich vieles gesehen und gelernt, was funktioniert und was nicht. Mein Ziel ist es Unternehmen gesamtheitlich voranzubringen, Abläufe zu optimieren und alles unter der Berücksichtigung des Themas Datenschutz. An meiner Seite habe ich ein Team aus fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jeweils ihre Spezialisierungen haben. In rechtlichen Themen können wir bei GSP Solutions außerdem auf ein breites Netzwerk an Anwälten und Richtern zurückgreifen, was besonders im Bereich Datenschutz und als Ihre Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes von großem Wert ist.
Aktuell betreuen wir rund 75 Arztpraxen im Verbund, über 50 Franchises sowie zahlreiche Unternehmen in den Bereichen Datenschutz, Mitarbeiter-Schulungen und Organisationsaufbau. Als extern bestellter Datenschutzbeauftragter sind wir im Stande, all Ihre Datenschutz-Themen zu verwalten und nach individuellem Bedürfnis zu bearbeiten. Bei uns bekommen Sie einen festen Ansprechpartner, der jederzeit mit Rat und Tat an Ihrer Seite steht und Ihr Unternehmen fast so gut kennt, als wäre er Teil Ihres Teams.
Als Dozent liegt mir außerdem das Thema Wissenstransfer sehr am Herzen, weswegen wir bei GSP-Solutions bei Datenschutz-Themen auch immer auf Mitarbeiterschulungen setzen. Nur wer weiß, wo die Grenzen verlaufen und wie etwas funktioniert, kann sicher, effektiv und korrekt handeln. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind wir bereits für einen Teil unserer Kunden die interne (externe) Meldestelle. Die Kombination aus externer Datenschutzbeauftragter und Meldestelle bietet sich hervorragend an.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ob Ihre Website datenschutzkonform ist, ob Sie eine grundsätzliche Prüfung benötigen oder ob das Hinweisgeberschutzgesetz auf Sie zutrifft: